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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen dem Studio House Frankfurt (im Folgenden – Boardinghouse – genannt) als Betreibergesellschaft des Boardinghouse mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden. Diese AGB´s hängen deutlich und allgemein sichtbar im Rezeptionsbereich unseres Hauses aus und werden dem Gast auf Wunsch ausgehändigt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren, für den Gast, erbrachten Lieferungen und Leistungen des Boardinghouse.

2. Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Boardinghouse. Im Verkehr mit Unternehmern ist § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen. In den Standard-Apartments ist die Belegung nur mit einer Person, in allen anderen Kategorien mit höchstens bis zu 4 Personen zulässig.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Vertragshaftung sowie Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung durch das Boardinghouse zustande. Dem Boardinghouse steht es frei, die Apartmentbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet der Dritte dem Boardinghouse gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag. Der Gast erkennt mit der Entgegennahme der Leistung seine Verpflichtungen gegenüber dem Boardinghouse an.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Boardinghouse allgemein, für derartige Leistungen, berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15% anheben. Die zu erhebende und an die Stadt Konstanz abzuführende Kurtaxe wird jeweils gesondert dem Gast in Rechnung gestellt und ist im vereinbarten Preis nicht enthalten.

2. Rechnungen des Boardinghouse sind sofort ohne Abzug zahlbar. Das Boardinghouse ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist das Boardinghouse berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen und den Vertrag zu kündigen.

3. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch das Boardinghouse ist vorbehalten.

4. Das Boardinghouse ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

5. Für Umbuchungen, sonstige Änderungswünsche sowie für die Bearbeitung von Fundsachen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 20.- je Bearbeitungsvorgang erhoben. Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt.

6. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Boardinghouse aufrechnen oder den vereinbarten Preis mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Reservierung hat die Boardinghouse Anspruch auf angemessene Entschädigung. Für eine Stornierung von reservierten Apartments und/oder Leistungen hat die Boardinghouse die Wahl gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale nach den nachfolgend für die Stornierung geltenden Bedingungen geltend zu machen:

1. Für Reservierungen und Änderungen ist eine Stornierung bis 7 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) kostenfrei. Im Falle einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise des Gastes werden 80 % des vertraglich vereinbarten Preis als Stornogebühr berechnet. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Boardinghouse kein Schaden oder der der Boardinghouse entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist. Messezeiträume und Sonderdaten erfordern eine Stornierungsfrist von 28 Tagen.

2. Sofern die Boardinghouse die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der Boardinghouse zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes, der von der Boardinghouse ersparten

3. Aufwendungen sowie dessen, dass die Boardinghouse durch anderweitige Verwendung der reservierten Leistung erwirbt.

4. Hat die Boardinghouse dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Boardinghouse kein Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist deren Zugang bei der Boardinghouse . Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

5. Hat das Boardinghouse mit dem vom Kunden genutzten Hotelreservierungssystem (z.B. Hrs.com; booking.com etc.) für den Kunden günstigere Stornierungsbedingungen vereinbart, so gelten diese.

6. Bei vorzeitiger Abreise nach erfolgtem Check-in ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen.

V. Rücktritt des Boardinghouse

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Boardinghouse in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Boardinghouse auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist das Boardinghouse ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Boardinghouse berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Boardinghouse nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Boardinghouse begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boardinghouse zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer I Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.


Bei berechtigtem Rücktritt des Boardinghouse entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Boardinghouse gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

VI. Apartmentbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.

2. Standard-Apartments dürfen nur mit einer Person, alle anderen Apartment-Kategorien nur mit maximal zwei Personen belegt werden.

3. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Boardinghouse spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Boardinghouse über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 80% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Boardinghouse nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

5. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. Das Boardinghouse ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.

6. Langzeitgäste (mehr als 28 Übernachtungen) sind gehalten, mit einem Beauftragten des Boardinghouse zusammen eine Apartmentabnahme und -übergabe 1 – 2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen des Boardinghouse über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich.

VII. Haftung des Gastes

1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast dem Boardinghouse , es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Boardinghouse , oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.

2. Soweit das Boardinghouse für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Boardinghouse von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

3. Die für eine Veranstaltung notwendigen, behördlichen Erlaubnisse hat sich der Gast rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer etc., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

VIII. Haftung des Boardinghouse, Verjährung

1. Das Boardinghouse haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Boardinghouse zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Boardinghouse auftreten, wird das Boardinghouse bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Boardinghouse dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das heißt bis zum 100fachen des Zimmerpreises für einen Tag, höchstens € 3500.- sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis höchstens € 800.-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung der Beschädigung unverzüglich dem Boardinghouse Anzeige macht (§ 703 BGB).

3. Ziffer 2 gilt nicht, wenn das Boardinghouse oder deren Mitarbeiter den Verlust schuldhaft herbeigeführt haben.

4. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Tiefgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Boardinghouse nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Boardinghouse.

5. Weckaufträge werden vom Boardinghouse mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Ausführung sind, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.

6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Boardinghouse übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Ausführung sind, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.

7. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 1 Jahr. Der Gast ist jedoch verpflichtet, jedweden Schaden zur Vermeidung des Verlusts der Ansprüche unverzüglich dem Boardinghouse zu melden.

8. Die obigen Bestimmungen gelten zugunsten des Boardinghouse auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

9. Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einwendungen erhoben werden.

IX. Hausordnung

1. Tierhaltung ist in den Gebäuden und auf dem Gelände des Boardinghouse nur nach Absprache und Berechnung zugelassen.

2. Das Boardinghouse ist ein Nichtraucherhaus. In den Gebäuden ist daher das Rauchen untersagt.

3. Begeht der Gast bei der Nutzung des Internetportals des Boardinghouse schuldhaft Rechtsverstöße, hat er das Boardinghouse von jeder Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.

4. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine der Bestimmungen in obigen Ziffern 1-3 kann das Boardinghouse vom Gast einen pauschalen Schadenersatz von € 100.- verlangen. Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Boardinghouse ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens und die fristlose Kündigung des Gastaufnahmevertrags aus wichtigem Grund bleiben in diesen Fällen vorbehalten.

X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Boardinghouse.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Boardinghouse, wenn der Besteller oder der Gast Kaufleute im Sinne des Handelsrechts sind. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Boardinghouse als ausdrücklich vereinbart.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.